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4.3


Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Definitionen 

  1. MrFash.com mit Sitz in Vlaardingen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL860583478B01, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.  
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.  
  3. Die Parteien sind Verkäufer und Käufer zusammen.  
  4. Der Vertrag bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.  


Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Auftrag des Verkäufers.
  2. Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.  


Artikel 3: Zahlung 

  1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Laden bezahlt. In einigen Fällen wird bei Reservierung eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung. 
  2. Wenn der Käufer nicht pünktlich zahlt, ist er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. 
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer mit der Wiederherstellung fortfahren. Die mit dieser Sammlung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage des Dekrets über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet. 
  4. Im Falle der Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Aussetzung der Zahlung des Käufers sind die Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar.
  5. Wenn sich der Käufer weigert, an der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.  


Artikel 4: Angebote, Angebote und Preis 

  1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, das Angebot enthält eine Annahmefrist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser festgelegten Frist angenommen, verfällt das Angebot. 
  2. Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Kündigung oder Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.  
  3. Angebote und Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren. 
  4. Der auf Angeboten, Angeboten und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis einschließlich der geschuldeten Mehrwertsteuer und sonstigen staatlichen Abgaben zusammen. 


Artikel 5: Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher ist berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung aufzulösen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die (gesamte) Bestellung beim Verbraucher eingeht.  
  2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach Maß gefertigt werden oder eine kurze Haltbarkeit haben.
  3. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular vom Verkäufer verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dies dem Käufer unmittelbar nach der Frage des Käufers zur Verfügung zu stellen. 
  4. Während der Reflexionsphase wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung mit Sorgfalt behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem Zubehör und - soweit dies vernünftigerweise möglich ist - in der Originalverpackung an den Verkäufer gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers zurücksenden. 


Artikel 6: Änderungen der Vereinbarung

  1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und einvernehmlich entsprechend anpassen.  
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung davon beeinflusst werden. Der Verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren. 
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle und / oder qualitative Konsequenzen hat, wird der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich informieren.  
  4. Wenn die Parteien einen festen Preis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung dazu führt, dass dieser Preis überschritten wird.  
  5. Entgegen den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zugeschrieben werden können.  


Artikel 7: Lieferung und Übertragung von Risiken

  1. Sobald der gekaufte Artikel beim Käufer eingegangen ist, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.   


Artikel 8: Forschung, Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Lieferung gelieferte Ware, jedoch in jedem Fall innerhalb kürzester Zeit, zu überprüfen. Dabei sollte der Käufer untersuchen, ob Qualität und Menge der gelieferten Ware den Vereinbarungen der Parteien entsprechen , zumindest dass Qualität und Menge den Anforderungen des normalen (Handels-) Verkehrs entsprechen. 
  2. Reklamationen bezüglich Beschädigung, Mangel oder Verlust der gelieferten Ware müssen dem Verkäufer innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Tag der Lieferung der Ware durch den Käufer schriftlich vorgelegt werden. 
  3. Wenn die Beschwerde innerhalb der vereinbarten Frist begründet ist, hat der Verkäufer das Recht, entweder zu reparieren oder erneut zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift für diesen Teil des Kaufpreises zu senden. 
  4. Kleinere und / oder übliche Abweichungen in der Branche und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden. 
  5. Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile aus, die zu derselben Vereinbarung gehören. 
  6. Reklamationen werden nach Bearbeitung der Ware durch den Käufer nicht mehr angenommen. 


Artikel 9: Muster und Modelle

  1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Hinweis zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass der zu liefernde Artikel diesem entsprechen muss. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Ware ihnen entspricht. 
  2. Bei Verträgen über unbewegliches Vermögen wird auch davon ausgegangen, dass die Angabe der Oberfläche oder anderer Abmessungen und Angaben nur als Angabe gedacht ist, ohne dass der zu liefernde Gegenstand dieser entsprechen muss. 


Artikel 10: Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt 'ab Werk / Laden / Lager'. Dies bedeutet, dass alle Kosten für den Käufer sind.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu kaufen, wenn der Verkäufer sie liefert oder an ihn liefern lässt oder wenn ihm diese Ware vertraglich zur Verfügung gestellt wird.
  3. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder fahrlässig Informationen oder Anweisungen liefert, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, den Artikel auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. 
  4. Bei Lieferung der Ware ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Versandkosten zu berechnen. 
  5. Benötigt der Verkäufer zur Ausführung des Vertrages Informationen vom Käufer, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat. 
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferzeit ist indikativ. Dies ist niemals eine strenge Frist. Wird die Frist überschritten, muss der Käufer dem Verkäufer einen schriftlichen Verzug mitteilen. 
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben oder wenn eine Teillieferung keinen unabhängigen Wert hat. Bei Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen. 


Artikel 11: Höhere Gewalt

  1. Wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht nachkommen kann oder dies nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß tut, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.   
  2. Höhere Gewalt bedeutet für die Parteien in jedem Fall einen Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen der Käufer die normale Ausführung des Vertrags nicht zumutbar verlangen kann, wie Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Besetzung, Streiks, Ausschluss von Arbeitnehmern, geänderte Regierungsmaßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Geschäft des Verkäufers.  
  3. Die Parteien verstehen ferner höhere Gewalt als den Umstand, dass Lieferanten, auf die der Verkäufer bei der Ausführung des Vertrags angewiesen ist, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies kann dem Verkäufer angelastet werden.  
  4. Wenn eine oben genannte Situation eintritt, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorhergehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  5. Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung ist nur per Einschreiben möglich.


Artikel 12: Übertragung von Rechten

  1. Die Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine Klausel mit Eigentumsrecht gemäß § 3:83 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. 


Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Verkäufer vorhandenen Waren sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen. 
  2. Wenn die vereinbarten im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt werden, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt wurde. Es handelt sich dann um einen Kreditausfall. In diesem Fall kann keine verspätete Lieferung gegen den Verkäufer geltend gemacht werden. 
  3. Der Verkäufer ist nicht befugt, die unter seinen Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die an den Käufer gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und zu versichern und die Police auf ersten Antrag zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.  
  5. Wurde die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der vereinbarte Preis nicht vertragsgemäß gezahlt, so hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Der Artikel wird erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat. 
  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Aussetzung der Zahlung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.  


Artikel 14: Haftung 

  1. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags ergeben, ist immer auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall durch die abgeschlossene Haftpflichtversicherung oder die abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag des Selbstbehalts gemäß der jeweiligen Police. 
  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder vorsätzliche Rücksichtslosigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind, ist nicht ausgeschlossen.


Artikel 15: Beschwerdepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Beschwerden über die geleistete Arbeit unverzüglich zu melden. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann. 
  2. Wenn eine Beschwerde begründet ist, ist der Verkäufer verpflichtet, sie zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.


Artikel 16: Garantien

  1. Wenn Garantien in der Vereinbarung enthalten sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkauften Waren der Vereinbarung entsprechen, dass sie einwandfrei funktionieren und dass sie für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet sind. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Eingang des vom Käufer verkauften.  
  2. Die vorgenannte Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schaffen, dass die Folgen einer Verletzung einer Garantie immer vollständig für das Konto und das Risiko des Verkäufers sind und dass sich der Verkäufer niemals auf eine Verletzung einer Garantie verlassen kann. Artikel 6:75 BW. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch, wenn die Zuwiderhandlung bekannt war oder dem Käufer durch eine Untersuchung hätte bekannt sein können. 
  3. Die vorgenannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, den gekauften Artikel für Zwecke herzustellen oder zu verwenden, für die er nicht bestimmt ist. 
  4. Wenn sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel bezieht, ist die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie beschränkt. 


Artikel 17: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht 

  1. Das niederländische Recht gilt ausschließlich für jede Vereinbarung zwischen den Parteien. 
  2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem sich MrFash.com befindet / Praktiken / Büros, ist ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Parteien zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.  
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
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